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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DmS – DrehmomentService Dr. Peschel GmbH & Co. KG

(Stand: 01.01.2022)

Alle Rechtsbeziehungen der DmS – DrehmomentService Dr. Peschel GmbH & Co. KG (DmS) mit dem Auftraggeber (Kunden) bestimmen sich nach den folgenden AGB:

§ 1 – Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden AGB gelten im Rahmen der mit DmS geschlossenen Rahmen- und Dienstleistungsverträgen. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang der Dienstleistung, mit der Geltung dieser Bedingungen, auch für etwaige Folgeschäden, einverstanden.
  2. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen von Kundenseite unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Selbige werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden seitens DmS schriftlich bestätigt.
  3. Alle geschäftsnotwendigen Kundendaten werden digital gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten findet nur im gesetzlich notwendigen Umfang und zur Erbringung der beauftragten Dienstleistungen statt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden eingehalten.

§ 2 – Angebot und Vertragsabschluss

  1. Bestätigte Liefer- und Ausführungszeiten werden ab dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von DmS oder mit der Anlieferung der zu kalibrierenden Gegenstände bei DmS gerechnet. Zusätzliche oder Folgeaufträge sind terminlich neu zu bestimmen.
  2. Die Annahme eines Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens DmS.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die angebotenen Preise behalten ihre Gültigkeit entsprechend der Gültigkeitsdauer der jeweils geltenden Preisliste(n) – in aller Regel während des jeweiligen Geschäftsjahres.
  2. Alle Preise werden in Euro ausgewiesen und gelten ab Lager zuzüglich Verpackung und Versand sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Wird bei Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Dienstleistung abgenommen, so ist DmS berechtigt nach eigener Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Teilmenge zu liefern und zu berechnen.
  4. Die Rechnungsbeträge sind netto fällig ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung.
  5. Bei Zahlungsverzug ist es DmS vorbehalten, Mahnkosten sowie Verzugszinsen in der jeweils banküblichen Höhe für Überziehungskredite zu berechnen.

§ 4 – Leistungserbringung und Haftung

  1. Die Durchführung der jeweiligen Dienstleistung liegt allein im Verantwortungsbereich von DmS. Ein Weisungsrecht des Kunden gegenüber Mitarbeitern der DmS besteht nicht.
  2. Die zur Durchführung des Auftrages gegebenen Informationen und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, etc. bleiben Eigentum des Kunden und werden von DmS streng vertraulich behandelt sowie keinem Unbefugten zugänglich gemacht. Auf Anforderung werden diese Daten nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
  3. DmS ist ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Kalibrierlabor. Für die Durchführung der Kalibrier-Dienstleistungen werden die aktuell gültigen Normen herangezogen. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung Kenntnis zur angewandten Kalibriernorm.
  4. Sollte das Ergebnis einer Kalibrierung eine Nichtkonformität mit den Spezifikationen oder den Kundenseitig formulierten Anforderungen an den Kalibriergegenstand sein, wird auch in diesem Sachverhalt die erbrachte Leistung vollumfänglich in Rechnung gestellt, da der gleiche messtechnische Aufwand erbracht wurde. Das kundenseitig erwartete Ergebnis kann nicht garantiert werden.
  5. Die Kalibrierungsergebnisse werden dem Kunden schriftlich übergeben und bei DmS 10 Jahre datenschutzkonform archiviert.
  6. Die Kalibrierungsdienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Im Falle von Beanstandungen sind diese unverzüglich und schriftlich DmS zur Kenntnis zu geben.
  7. DmS haftet im Rahmen der bestehenden Betriebs-Haftpflicht-Versicherung nur für durch eigenes Verschulden entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  8. Auf Wunsch des Kunden wird die Versendung der Kalibriergegenstände gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Dabei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Kunden.

§ 5 – Leistungs- und Lieferverzögerungen infolge einer Epidemie bzw. Pandemie

  1. Beruhen Verzögerungen der Leistungserbringung bzw. Lieferung auf den Folgen des Coronavirus (SARS-CoV2) oder auf den Auswirkungen vergleichbarer oder modifizierte Erreger, so steht DmS ein Anspruch auf entsprechende Verlängerung zu. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verzögerung daraus beruht, dass Materiallieferungen nicht termingerecht erfolgen oder ob Beschäftigte der DmS und/oder von Nachunternehmern durch Erkrankungen am Coronavirus oder einer vergleichbaren Erkrankung ausfallen.
  2. Der Kunde wird wegen Verzögerungen, die auf den vorstehend beschriebenen Umständen beruhen, keine Ansprüche gegenüber DmS geltend machen.
  3. Absatz 1 gilt auch für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass DmS oder ein Nachtunternehmer nicht erkrankte Beschäftigte unter dem Aspekt gebotener medizinischer Vorsicht bzw. Mitarbeiterschutz nicht einsetzt, weil eine Erkrankungs- oder Ansteckungsgefahr aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht auszuschließen ist.

§ 6 – Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der DmS verlässt.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die nur DmS zu vertreten hat, so geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf DmS über.
  3. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Retouren, werden auf Gefahr des Kunden versandt.

§ 7 – Abnahmeverzug

  1. Kommt der Kunde mit der Abnahme des Kalibriergegenstandes in Verzug, so behält sich DmS vor, den Kalibriergegenstand auf Kosten des Kunden einzulagern.
  2. DmS behält sich vor alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten an den Kunden zu berechnen und erst bei vollständiger Begleichung den Versand an den Kunden zu veranlassen.

§ 8 – Beanstandungen, Reklamationen und Gewährleistung

  1. Die erbrachten Dienstleistungen sind nach Empfang des kalibrierten Gegenstandes bei Kunden auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.
  2. Etwaige Beanstandungen und in diesem Zusammenhang stehenden Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich DmS zu Kenntnis gegeben werden.
  3. DmS entscheidet entsprechend dem jeweiligen Sachverhalt über Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder wenn möglich Ersatzlieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu.
  4. Bei unberechtigten Beanstandungen und Reklamationen behält sich DmS vor, die in diesem Zusammenhang zusätzlich entstehenden Kosten gegen Nachweis dem Kunden zu berechnen.

§ 9 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Firmensitz der DmS zuständige Amtsgericht.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 – Schlussbestimmungen und anzuwendendes Recht

  1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten inhaltliche Lücke bestehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von DmS auf Dritte übertragbar.
  4. Sofern im direkten Vertragsverhältnis Dienstleistungen von Kooperationspartnern der DmS angeboten werden, wird der Kunde im Hinblick auf diese Leistungen selbst direkter Vertragspartner des Kooperationspartners. Diese Verträge werden zwischen dem Kunden und den jeweiligen Kooperationspartnern unmittelbar geschlossen. Es gelten gegebenenfalls die AGB der Kooperationspartner.

Stand: 01.01.2022